Im Zweifel für den Angeklagten

Die heutige Verhandlung gegen den Jäger endete mit einem Freispruch für ihn.
Was Esther gesehen hat, ist völlig irrelevant, da die tote Katze als Beweismittel nicht vorlag. Somit steht Aussage gegen Aussage – das war´s.
Zu Ihrer Information wollten wir Ihnen dies mitteilen, wir sind ziemlich sprachlos.

Über die Verhandlung kann ich leider gar nichts sagen, da ich als Zeuge, nur vor der Tür saß – habe also nichts mitbekommen. Zu dem, was uns Anwesende erzählten, werde ich mich besser nicht äußern.