Dieser Artikel erschien in der neuen Ausgabe des Magazins „Freiheit für Tiere“.
Das Meiste dürfte den Ulmenhof-Freunden inzwischen bekannt sein, ich wollte Ihnen den Beitrag jedoch nicht vorenthalten.
Zum aktuellen Stand:
Nachdem der Jagdpächter gegen das im Artikel behandelte Urteil Berufung beantragt hat, warten wir darauf, ob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Antrag stattgibt.
Sollte dies der Fall sein, geht es weiter.
Danach käme das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – in Leipzig war ich noch nicht, soll recht schön sein.
Letztendlich bliebe noch der europäische Gerichtshof in Strasbourg – da war ich zwar schon, ist aber so toll, dass ich es mir nochmals anschauen würde.
Ich habe Ihnen die einzelnen Seiten so eingescannt, damit Sie sie vergrößern können.