… aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier!
Ein in Deutschland wohl einzigartiger Vorgang wurde erfolgreich zum Abschluss gebracht:
der Erwerb von Grundstücken einzig zum Zweck einer jagdrechtlichen Befriedung.
.
Der Bescheid liegt nun vor! Die erworbenen Grundstücke, sind zum nächsten Jahr jagdrechtlich befriedet – welch ein Erfolg für die Tiere, denen ein kleiner Rückzugsort geschaffen werden konnte. Diese Flächen dürfen dann ebenfalls nicht mehr bejagt werden, alle Grundflächen des Ulmenhofs sind somit – per Gesetz – jagdfrei.
Selbst wenn hierdurch nur ein einziges Tier gerettet wird, hat sich der Aufwand und Ärger gelohnt!
Wie kam es zu der zusätzlichen Befriedung
Wir sahen uns dazu gezwungen, da darauf beharrt wurde, einen Gelände-Streifen lächerlicher Größe (ca. 3 Meter breit) in unmittelbarer Nähe zu bejagen. Hierzu wurde sogar die Jagdbehörde eingeschaltet, um uns darauf hinzuweisen, die Jagd dort keinesfalls zu be- oder verhindern. Auf die Verleumdungen, die hierbei gegen uns erhoben wurden gehe ich gar nicht erst ein, Kinderkram.
Mit unmittelbarer Nähe, meine ich direkt (1,5 Meter) neben den parkenden Fahrzeugen der Ulmenhof-Besucher.
Menschen, die Tiere bringen oder abholen, werden oftmals von Kindern begleitet, weshalb uns die angestrebte Bejagung extrem beunruhigte. Es ist schlimm genug, dass darauf gedrungen wurde den läppischen Streifen zu bejagen, werden aber Kinder in Gefahr gebracht, hört der Spaß auf.
Es gab nur eine Möglichkeit
Nach intensiven Gesprächen mit den Behörden, kristallisierte sich als einzige Möglichkeit der Kauf des betroffenen Grundstücks heraus. Einer juristischen Person – hier die Gemeinde – ist es nach dt. Jagdrecht (noch) unmöglich eine Befriedung ihrer Grundflächen zu erreichen. Das trifft z.B. auch auf die Kirche zu, wenn sie ein Waldgrundstück besitzt, auf dem Jugendfreizeiten abgehalten werden oder einen Verein, der einen Waldkindergarten betreibt.
Wir traten also in Kaufverhandlung und konnten, zu unserer größten Freude, ein zusätzliches Flurstück erwerben. Es handelt sich um das Vogelschutzgehölz, welches sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe des Ulmenhofs befindet.
Das Gehölz ist Rückzugsort zahlreicher Tiere, nicht nur Vögel finden hier Schutz. Die Möglichkeit dies Stückchen Land zu kaufen, versetzte uns in Hochstimmung. Ich weiß nicht, ob Sie nachvollziehen können,was es für uns bedeutet, einen, wenn auch kleinen, Schutzraum geschaffen zu haben.
Mit dem Kauf und der jagdrechtlichen Befriedung der beiden Grundstücke ist uns etwas gelungen, auf das wir ein wenig stolz sind.
Vielleicht ist das der richtige Weg, um auf die Dinge zu reagieren.
Falls noch Fragen
bezüglich des Vorgangs bestehen, ich habe den steinigen Weg bis zum Abschluß der Sache wohlweislich nicht geschildert, sprechen Sie uns an. Selbstverständlich erhalten Sie über alles genaueste Auskunft.
Sollten Sie Interesse an einer Befriedung haben, sich den Antrag aber nicht zutrauen, gebe ich Ihnen gern Hilfestellung – zögern Sie nicht, Ihren Rechtsanspruch wahrzunehmen!
P.S.
Für diesen Beitrag fand ich das von Jägern aufgehängte Schild überaus passend!!!