Gerichtsverhandlung vor dem VG Oldenburg

Am 17.10.2018 war ich wieder zu einer Gerichtsverhandlung geladen, diesmal vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Der Beklagte war der Landkreis Aurich, der Kläger der hiesige Jagdpächter, ich war als Betroffener beigeladen.
Der Jagdpächter wollte die Rücknahme der jagdrechtlichen Befriedung erstreiten, die der Landkreis mir für meine 2016 neu erworbenen Grundstücke erteilte.


Das Wichtigste zuerst:
Die Klage wurde abgewiesen, die jagdrechtliche Befriedung des gesamten Ulmenhofs bleibt somit bestehen. (Verwaltungsgericht Oldenburg 11 A 100/17)

In seiner Urteilsbegründung beurteilte der Richter meine ethischen Gründe zur Befriedung wesentlich höher als die vorgebrachten Versagungsgründe der Gegenseite.
Hierzu zählt beispielsweise, dass die Fallenjagd auf einem Ulmenhof-Grundstück unabdingbar für eine vernünftige Revierpflege sei. Wir sollten doch tatsächlich gezwungen werden, die Fallenjagd auf einem Grundstück des Ulmenhofes zu ertragen. Die Gefahr für Ulmenhof-Schützlinge wird dabei von Jägerseite billigend in Kauf genommen, Hauptsache es darf auf Ulmenhof-Land gejagt werden – welche Zumutung!
Außerdem wurde das „fragwürdige“ Verhalten der Gemeinde Krummhörn von Jägerseite angemahnt, da die Gemeinde mir die Grundstücke mutmaßlich nur verkaufte, um mir einen Befriedungsantrag zu ermöglichen. Das trug ebenfalls keine Früchte – zumal der beklagte Landkreis mit dem Grundstücksverkauf nichts zu tun hatte.

Ich möchte hier nicht in allen Einzelheiten auf das wirklich lesenswerte Urteil eingehen, die Quintessenz ist, dass unsere ethischen Gründe weitaus höher berwertet werden, als die eines Hobbyjägers.
„Auf der anderen Seite war zu berücksichtigen, dass der Beigeladene in unmittelbarer Nähe zu den fraglichen Flächen ein Tierheim betreibt, woraus sich ein erhebliches Interesse an der Nichtausübung der Jagd in diesem Bereich ergibt“ (Zitat aus dem Urteil) 
Wir sind seit weit über dreißig Jahren aktiv im Tierschutz tätig, haben aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln den Ulmenhof aufgebaut und betreiben unter hohem persönlichem Einsatz (Zitat aus dem Urteil) ein Tierheim, was im öffentlichen Interesse liegt. All das bezog der Richter in seine Urteilsbegründung ein und kam zu dem Schluss, dass eine vollständige Befriedung des Ulmenhofs vollkommen in Ordnung und rechtskonform ist.

Zukunftsziel
Die jahrelangen Querelen brachten mich dazu, nun verstärkt gegen die Zwangsbejagung (Bejagung des eigenen Grundstücks gegen seinen Willen) von Grundstücken und die damit verbundenen Unzumutbarkeiten einzutreten.
Ich habe begonnen bundesweite Verbindungen, die ich während meines Kampfes gegen die Zwangsbejagung knüpfen konnte, zu kontaktieren. Ziel soll eine Gesetzesänderung des Bundesjagdgesetzes sein. Die Notwendigkeit ethischer Gründe, die vor einer Jagdbehörde standzuhalten haben, um Grundstücke zu befrieden, muss wegfallen. Ich frage mich schon lange, was die Jagdbehörde, in der oft Jäger sitzen, dazu qualifiziert, über ethische Gründe eines Antragstellers zu befinden.
Jemandem, der Angst um seine Kinder hat oder Personen, die das Töten nicht mitansehen können, sollte eine Befriedung ebenfalls möglich sein. Auch Menschen, die sich mit der Formulierung ihrer Gründe schwertun, dürfen nicht von der Befriedungsmöglichkeit ausgeschlossen werden.
Das Beste wäre, Privatgrundstücke grundsätzlich jagdfrei zu stellen. Die zuständigen Jagdgenossenschaften sollten sich darum bemühen, für die betroffenen Grundstücke eine Jagdgenehmigung des Eigentümers zu erhalten. Da die Jagd, lt. Jägern, unbedingt notwendig sei, dürfte es den Jagdgenossenschaften nicht schwerfallen, die Grundstücksbesitzer von der Unabdingbarkeit der Jagd auf ihren Flächen zu überzeugen.

Ebenfalls sollte die Beschränkung der Grundstücksbefriedung auf natürliche Personen wegfallen. Stiftungen, Vereinen, Firmen, Gemeinden oder der Kirche muss eine jagdrechtliche Befriedung ebenfalls gestattet sein.

Ein weiterer Punkt, den ich für erstrebenswert halte, ist die Bündelung aller deutschen Jagdgegner in einer Art Dachverband. Vereine und Einzelpersonen, die sich gegen gewisse Aspekte der Jagd engagieren, sollten sich zusammenfinden und bundesweit mit einer Stimme sprechen. Ich bin mir sicher, dass in kürzester Zeit die Zahl der aktiven Jäger weit überschritten wäre und sich so eine einflussreiche Bürgerbewegung bildete.

All das sind erst einmal Gedanken, aber der Kampf von Günter Herrmann – ihm verdanken wir die Möglichkeit der jagdrechtl. Befriedung – dauerte mehr als zehn Jahre und gipfelte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Herrmann gegen  Deutschland), der die Zwangsbejagung letztendlich kippte.
Anfangen sollten wir damit, möglichst viele Grundstückseigentümer über die Befriedungsmöglichkeit aufzuklären und sie darin unterstützen, einen Befriedungsantrag zu stellen.

Die jagdrechtliche Befriedung ist das schärfste Schwert, das uns der Gesetzgeber in die Hand legte. Lassen Sie uns Deutschland in einen Flickenteppich von bejagbaren und nichtbejagbaren Flächen zerteilen. Damit könnten wir bereits viel erreichen.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, auch zur Einsicht in das Urteil dürfen Sie sich gern melden.