Zwangsbejagungung – ein weiterer Erfolg für uns

Am 16. Juli 2019 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Berufungsantrag des hiesigen Jagdpächters gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgelehnt. Über den Revisionsantrag wollte der Jagdpächter die jagdrechtliche Befriedung unserer zuletzt erworbenen Grundstücke erneut rückgängig machen lassen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte diesem Vorhaben mit seinem Urteil bereits am 17. Oktober 2018 Einhalt geboten.

Das von Jägerseite angestrebte Grundsatzurteil für die gesamte deutsche Jägerschaft scheint sich tatsächlich zu realisieren… nur kehrt es sich wohl in ein Urteil für Grundeigentümer um, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundflächen sind.
Erwähnenswert ist, dass das OVG in seinem Beschluss festgestellt hat, dass es keinen Rechtsmissbrauch darstellt, ein Grundstück auch vor dem alleinigen Hintergrund zu erwerben, es jagdrechtlich befrieden zu lassen.
Wurde dagegen das Eigentum an einem Grundstück wirksam erworben, ist der Eigentümer vollumfänglich berechtigt einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zu stellen.
„Sein Recht, die Befriedung des Grundstücks zu beantragen, besteht – unabhängig von seinen Nutzungsabsichten bezüglich des Grundstücks.“

War es das Ende?
Nach der Ablehnung des Berufungsantrags bleibt der Gegenseite nunmehr, sich die Zulassung der Revision im Wege der Beschwerde zu erstreiten (sog. Nichtzulassungsbeschwerde). Sollte das OVG diese Beschwerde wiederum ablehnen, kann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen werden, um über die Zulassung zu entscheiden. Eine etwaige Berufungsverhandlung wird dann ebenfalls dort verhandelt.

Sollten Sie an dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Detail interessiert sein – auch er ist überaus lesenswert (die Ablehnungsbegründung umfasst neun Seiten) – dürfen Sie sich gern bei uns melden.

Das war in Kürze das Neueste in Bezug auf die untersagte Zwangsbejagung des Ulmenhofs – wir werden Sie bezüglich der Sache weiterhin auf dem Laufenden halten.
Voller Zuversicht auf einen positiven Ausgang der Sache senden wir Ihnen die besten Grüße vom jagdbefreiten Ulmenhof