Zwangsbejagung – Nachtrag (es wird immer besser)

Heute wurde ich – per Post – von einem Juristen eines Besseren belehrt. Ich ging irrtümlich davon aus, dass gegen den Beschluss des OVG (s. meinen vorigen Bericht) noch einmal vorgegangen werden kann (Nichtzulassungsbeschwerde).
Dies ist, so der Jurist, nicht möglich. Mit dem Beschluss des OVG in Lüneburg ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 17.10.2018 rechtskräftig. Hiergegen kann nicht mehr vorgegangen werden.

Originalzitat aus dem Schreiben: „Jetzt herrscht Ruhe!“

Eben hielten wir am Briefkasten, öffneten den Brief noch im Auto öffneten und Esther  las ihn vor – Wir haben doch vom Briefkasten noch einen Kilometer zu fahren, das konnten wir nicht abwarten…
dass uns ein Riesenstein vom Herzen fiel, können Sie bestimmt nachvollziehen.

Das musste ich Ihnen als Erstes mitteilen (ich habe noch nicht mal das Auto ausgeräumt), wann gibt es eine solch tolle Nachricht.
Jetzt hole ich erst mal das gekühlte Zeug rein… mal sehen, ob die Kühltasche gehalten hat.

Ach ja, den Gänsen hatte ich es bereits erzählt, die freuen sich ebenfalls wir irre.