Antrag auf Zulassung der Berufung

Es geht weiter – der Jagdpächter strebt die nächste Instanz an!
Er hat nunmehr beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragt.

Der „Heger und Pfleger“ will unbedingt die bereits genehmigte jagdrechtliche Befriedung der neu erworbenen Grundstücke zu Fall bringen und einen schmalen Streifen vor unserem Haus bejagen.
Ach ja, Fallenjagd ist hier ebenfalls unabdingbar wegen des Raubzeugs, das uneingeschränkt getötet werden muss.
Das beanspruchte„Jagdgebiet“ liegt 18,80m vor unserer Haustür und ca. 2 Meter neben dem Besucherparkplatz für das Tierheim, auf dem auch Menschen mit ihren Kindern parken.
Klar, dass in Zeiten vermehrter Jagdunfälle (sogar mit Todesfällen Unbeteiligter) hier unbedingt gejagt werden muss.

Bleibt abzuwarten, ob das OVG Lüneburg die Berufung zulässt – dann geht es weiter, Weidmannsheil.
(Sie dachten doch nicht etwa, hier gäbe es jemals Ruhe?)